2. März 2018 | Stephan R. Göthel

Unternehmen arbeiten häufig in Form von Joint Ventures zusammen, insbesondere zur Erschließung ausländischer Märkte. Vielfach gründen die Joint Venture Partner eine gemeinsame Kapitalgesellschaft und statten diese mit Kapital, Technologie, Know-how und Lizenzen aus. Ein Joint Venture kann aber auch als Folge eines Unternehmenskaufs entstehen, wenn der veräußernde Gesellschafter mit einer Restbeteiligung im Unternehmen bleibt.

 

Doch welche vertraglichen Themen stellen sich bei Joint Ventures? Prof. Dr. Stephan R. Göthel beantwortet diese Frage in einem Aufsatz in der März-Ausgabe der M&A Review. Dort wird nicht nur der Aufbau eines Joint Ventures erläutert, sondern es werden auch zahlreiche praktische Hinweise für die Gestaltung von Joint Venture Verträgen gegeben. Denn die Erfahrung zeigt, je maßgeschneiderter die Vertragsgestaltung, desto eher lassen sich ein späterer Streit und damit zusammenhängende Kosten vermeiden.

Zum Heft geht es hier.