16. Dezember 2021 | Team

Der Verkauf von Krediten und Kreditportfolios ist für Banken wie Investoren von weitreichender Bedeutung. Werden Kreditrisiken nicht im Rahmen synthetischer oder gesellschaftsrechtlicher Strukturen übertragen, sondern im Wege des True Sale, kommen für die dingliche Übertragung der Kreditforderungen zwei Möglichkeiten in Betracht: Abtretung oder Vertragsübernahme. Die Praxis scheint oftmals vorschnell zur Abtretungslösung zu neigen, obwohl die mit ihr einhergehenden Rechtsrisiken durch die Wahl der Vertragsübernahme vermeidbar wären. Aber auch im Falle der Abtretungsvariante gibt es Möglichkeiten der Risikoreduzierung.

Dr. Oliver Rossbach und Dr. Martin Fornoff zeigen in einem Fachbeitrag in der neuesten Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR 2021, 753 – 760) sowohl die größten Risiken als auch kautelarjuristische Gestaltungsmöglichkeiten zu deren Vermeidung auf. Die Inhaltsübersicht der neuesten BKR finden Sie hier.