Leistungspaket

Unser Leistungspaket

Corporate, Finance und Commercial – die Kernbereiche des Wirtschaftsrechts.

Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in den wirtschaftsrelevanten Kernbereichen Corporate, Finance und Commercial.

IHR MEHRWERT

Unsere Kombination aus juristischer Exzellenz und eigener langjähriger Beratungserfahrung macht den Unterschied:

  • Tiefes rechtliches und wirtschaftliches Verständnis der jeweiligen Rechtspraxis, unter anderem belegt durch zahlreiche Fachpublikationen und langjährige Erfahrung in einer Rechtsabteilung;
  • Kenntnis der Sprache und Erwartung von Unternehmen, Investoren, Banken und der anderen Akteure;
  • Erfahrung mit komplexen, auch grenzüberschreitenden Fragestellungen und Transaktionen
  • Lösungsorientierte, schnelle Beratung auf den Punkt. Klare Empfehlungen ohne juristische Verklausulierungen;
  • Vermeidung kostspieliger Prozesse durch den Einsatz von Techniken der Wirtschaftsmediation;
  • Zusammenarbeit mit erstklassigen inländischen Partnerkanzleien zur Abdeckung von anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise Arbeits-, Steuer-, Immobilien- und Kartellrecht sowie Geistiges Eigentum;
  • Zusammenarbeit mit erstklassigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, M&A-Beratern und Beratern aus weiteren Disziplinen;
  • Zusammenarbeit mit erstklassigen ausländischen Partnerkanzleien bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.

 

Im Einzelnen bieten wir an:

 

CORPORATE & COMMERCIAL / MERGERS & ACQUISITIONS

Unternehmer und Unternehmen stehen immer wieder vor wichtigen gesellschafts- und transaktionsrechtlichen Herausforderungen. Ob bei der Gründung einer Gesellschaft, der laufenden Geschäftstätigkeit, bei Umstrukturierungen, bei sonstigen Konzernsachverhalten oder dem Erwerb anderer Unternehmen.

Mit diesen Themen sind wir bestens vertraut. Unser Ziel: Die rechtlichen Möglichkeiten für Sie zu nutzen und mit Ihnen Lösungen zu finden, die Ihre unternehmerischen Ziele in idealer Weise verwirklichen. Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmen oder als Geschäftsleiter, Gesellschafter oder Investor rechtliche Unterstützung brauchen, beraten wir Sie zusammen mit unseren Kollegen aus unseren anderen Rechtsbereichen umfassend und aus einer Hand.

 

Corporate & Commercial

  • Gesellschaftsgründungen und Start-ups, einschließlich Finanzierungsfragen
  • Laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung von Gesellschaftsorganen (Geschäftsleiter, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte, Beiräte)
  • Beratung von Gesellschaftern und Investoren, z.B. bei Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme/ESOP
  • Corporate Governance und Corporate Compliance, z.B. Verteilung von Zuständigkeiten, Geschäftsordnungen
  • Um- und Restrukturierungen sowie Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) von Unternehmen in und außerhalb von Konzernen
  • Unternehmensfinanzierung (Corporate Finance), z.B. durch Kapitalmaßnahmen
  • Gründung und laufende Beratung von Europäischen Gesellschaften (SE)
  • Fragen zum US-amerikanischen Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung von Wirtschaftsverträgen

 

Mergers & Acquisitions

  • Strukturierung von M&A-Transaktionen
  • Unternehmenskäufe und –verkäufe
  • Private Equity und Venture Capital Transaktionen
  • Finanzierungsrunden (Kapitalerhöhungen, Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Wandeldarlehen, sonstige Darlehen)
  • Distressed M&A
  • Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen)
  • Kooperationsverträge
  • Outsourcing
  • Internationale M&A-Transaktionen

 

BANKING & FINANCE

Bankvertragsrecht

Konten- und Depotverfügungen im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Wertpapiergeschäfts können ebenso komplexe rechtliche Fragen aufwerfen wie die Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs und das Kredit- und Kreditsicherungsrecht. Im Bankvertragsrecht beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Konten und Depots
  • Zahlungsdiensten
  • Online-Banking
  • Kreditkarten, Debitkarten und Geldkarten
  • Auslandszahlungsverkehr
  • Krediten und Kreditsicherheiten

 

Bankaufsichtsrecht

Nicht nur Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern auch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen der Realwirtschaft kann erlaubnispflichtig sein. Dies betrifft z.B. die Gewährung von Gesellschafterdarlehen, die Annahme von Geldern, die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien sowie Maßnahmen der Absatz- und der Vertriebsfinanzierung. Eine fehlende Erlaubnis kann erhebliche strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Folgen auslösen. Unsere Beratung im Bankaufsichtsrecht umfasst:

  • Laufende Beratung zu ausgewählten aufsichtsrechtlichen Fragestellungen
  • Begleitung von Erlaubnisverfahren und der Kommunikation mit der BaFin
  • Prüfen der Erlaubnispflicht geplanter Geschäftsmodelle
  • Beratung bei der Entwicklung alternativer, erlaubnisfreier Strukturen

 

Finanzierung

Die Finanzierung gehört zu den Kernthemen jedes Unternehmens. Ob bei der Gründung, bei der laufenden Geschäftstätigkeit, bei Akquisitionen, Investitionen und Projekten oder in Sanierungssituationen. Gleichzeitig rücken im Bereich der Fremdfinanzierung neben dem klassischen Bankkredit alternative Finanzierungsinstrumente in den Fokus. Das Finanzierungsgeschäft ist insgesamt kapitalmarktnäher, internationaler und komplexer geworden. Wir begleiten Unternehmen, ihre Gesellschafter, Geschäfts- und Finanzleiter sowie Investoren und Kreditinstitute in allen Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung:

  • Start up-Finanzierungen
  • Finanzierungen über staatliche Förderprogramme (KfW, ERP etc.)
  • Innovative Finanzierungsformen, insb. Crowdfinancing
  • Gesellschafterdarlehen
  • Betriebsmittel- und Investitionskredite (bilaterale Kredite und Konsortialkredite)
  • Mezzanine Finanzierungen wie (atypisch) stille Beteiligungen, Genussrechte/-scheine
  • Konzernfinanzierungen, insb. Cash Pooling
  • Leasing, Factoring und Forfaitierung
  • Akquisitions- und Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen
  • Refinanzierungen
  • Überbrückungs- und Sanierungskredite
  • Massedarlehen

 

RESTRUCTURING & INSOLVENCY

Die Krise eines Unternehmens stellt alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen. Die Gemengelage ist in der Regel komplex, das Haftungspotential groß. Ob im Vorfeld einer Insolvenz, bei der außergerichtlichen Sanierung oder der Restrukturierung und Abwicklung innerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsleiter sowie Investoren und Kreditinstitute in allen Fragen der Restrukturierung und des Insolvenzrechts. Hierbei beraten wir insbesondere zu folgenden Themen:

  • Restrukturierung komplexer Finanzierungsstrukturen
  • Stillhalte- und Stundungsvereinbarungen (Moratorien)
  • Gesellschafterleistungen, wie z.B. Gesellschafterdarlehen, Patronatserklärungen und Rangrücktritte
  • Überbrückungs- und Sanierungskredite
  • Staatshilfen zur finanziellen Restrukturierung
  • Insolvenzantragspflichten
  • Haftung des Managements und der Berater
  • Insolvenzplanverfahren
  • Treuhandlösungen
  • Vertragsbeziehungen
  • Insolvenzanfechtungen
  • Sicherheiten in der Insolvenz
  • Massekredite
  • Internationale Insolvenzen

Der bessere Weg


Was uns von anderen unterscheidet. Und was Sie davon haben.

mehr lesen

Klare Preise


Vorher sagen, was es nachher kostet. Für Unternehmer eine Selbstverständlichkeit.
Für uns auch.

mehr lesen

Einzigartige Aufstellung


Erfahrung aus Kanzleien und aus Unternehmen. Wo gibt es das sonst?

mehr lesen

Unsere Werte


Erstklassige Beratung ist gut. Noch besser ist, wenn sie auf klaren Wertvorstellungen beruht.

mehr lesen